Umstellung auf Vergütung zum Marktpreis

Nahaufnahme Photovoltaikanlage, die von der Sonne beschienen wird

Für Betreiber von Ökostromanlagen, die einen aufrechten Fördervertrag mit der
OeMAG haben, gibt es die Möglichkeit, vorübergehend auf den jeweiligen
Förder-Einspeisetarif zu verzichten und auf eine Vergütung des ins öffentliche
Netz eingespeisten Ökostrom zum Marktpreis durch die OeMAG umzusteigen.
Dies gilt ausschließlich für Anlagen mit einer Engpassleistung kleiner 500 kW
(peak).

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem quartalsweise durch die E-Control
berechneten Marktpreis für Ökostrom gemäß § 41 ÖSG 2012 idgF abzüglich
der aliquoten Aufwendungen für die Ausgleichsenergiekosten (ebenfalls
berechnet durch die E-Control auf Basis der Vorjahreswerte für die
Ausgleichsenergie).

Der Zeitraum des Fördertarifverzichts muss mindestens 12 Monate ab dem
Stichtag der Umstellung auf den Marktpreis betragen.
Für die Beendigung des Tarifverzichts (frühestens nach Ablauf der 12 Monate)
hat der Anlagenbetreiber die OeMAG schriftlich oder per E-Mail mindestens 4
Wochen zum folgenden Monatsersten im Vorhinein zu benachrichtigen. Der
Tarifverzicht bleibt solange aufrecht bis der Anlagenbetreiber eine Umstellung
auf die Vergütung zum geförderten Einspeisetarif mit vier Wochen Vorlaufzeit
zum Monatsersten bekannt gibt.

Im Rahmen der Marktpreisvergütung sind keine monatlichen Vorauszahlungen
(Akontozahlungen) vorgesehen.

Achtung: Sollte beim Umstieg auf den Marktpreis der Einmalzuschuss aus der
Förderung noch nicht ausbezahlt worden sein, wird dieser erst bei der Rückkehr
zum Fördertarif bearbeitet und ausbezahlt werden. Das heißt eine Umstellung
auf den Marktpreis ist erst nach Auszahlung des Einmalzuschusses
empfehlenswert.

Wie funktioniert die Umstellung?
Auf der Website der OeMAG gibt es das Formular für die Umstellung auf die
Vergütung zum Marktpreis (Tarifverzicht) zum Download. Dieses finden Sie
unter https://www.oem-ag.at/de/downloads/.

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