Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe
Förderung für Ihren Bauernhof
Förderungsanträge können von Bewirtschafter/innen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit LFBIS-Betriebsnummer gestellt werden.
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeichern mit Notstromfunktion oder die Nachrüstung von Stromspeichern.
Link zur Website der KPC:
Die Förderobergrenze für Stromspeicher beträgt 50 kWh nutzbare Speicherkapazität. Eine Mindestgröße von 4 kWh nutzbare Speicherkapazität sowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp der bestehenden Photovoltaikanlage sind erforderlich. Bei Photovoltaikanlagen größer 100 kWp entfällt die Bedingung von 0,5 kWh/kWp.
PV Anlage:
0,01-10 kWp 195€/kWp
>10 kWp-20kWp 185€/kWp
>20 kWp-50kWp 160 €/kWp
Speicher:
200€/kwh
Notstrom:
850€
Wichtig: Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung
Anbei noch der Link zum Leitfaden:
Andere Förderungen, die für Sie auch infrage kommen könnten:
Marktprämie für die Einspeisung: https://marasolar.at/marktpraemie-fuer-eingespeisten-pv-strom/
Stromspeicher Förderung: https://marasolar.at/news/stromspeicher/
Investitionszuschüsse für PV Anlagen: https://marasolar.at/investitionszuschuss-fuer-pv-anlagen-und-stromspeicher/
Sie sind sich unsicher welche Förderungen zu Ihnen passen? Wir helfen Ihnen durch den Förderdschungel!