Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Stromspeicher

Die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher wird für Investitionszuschüsse (gemäß EAG) wie folgt vergeben:
 

Was und wann wird gefördert und was wird benötigt?

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.
Man benötigt: Vor Ticketziehung ist eine gültige Netzzusage (auch für Erweiterungen) oder das Bekanntgabeschreiben des Zählpunktes erforderlich. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht mehr möglich.
Stromspeichererweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderung.

TERMINE:
April – BEGINN: 15. April 2024 um 17:00 Uhr
ENDE: 29. April 2024 um 23:59 Uhr
Juni – BEGINN: 12. Juni 2024 um 17:00 Uhr
ENDE: 26. Juni 2024 um 23:59 Uhr
Oktober– Beginn: 7. Oktober 2024 um 17:00 Uhr
ENDE: 21. Oktober 2024 um 23: 59 Uhr

Fördersätze Photovoltaik
Kategorie A (0,01-10kWp) :195 €/kWp
Kategorie B (> 10 – 20kWp) 185 €/kWp
Kategorie C (> 20 – 100kWp) 150 €/kWp*
Kategorie D (> 100 – 1000kWp) 140 €/kWp*

Kategorie C-D: *Maximaler Fördersatz ist vorgegeben; zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp (bis zum max. Fördersatz).
Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“)
Bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Fördersätze Speicher
Stromspeicher 200 €/kWh Fixer Fördersatz, Reihung ist zwingend an einzureichende PV-Anlage gekoppelt 

Weiter Infos dazu und zur Antragstellung: 

https://www.eag-abwicklungsstelle.at/

Andere Förderungen, die für Sie auch infrage kommen könnten:

Marktprämie für die Einspeisung: https://marasolar.at/marktpraemie-fuer-eingespeisten-pv-strom/

energieautarker Bauernhof: https://marasolar.at/energieautarke-bauernhoefe/

Stromspeicherförderung: https://marasolar.at/news/stromspeicher/

Sie sind sich unsicher welche Förderungen zu Ihnen passen? Wir helfen Ihnen durch den Förderdschungel

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