Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Stromspeicher
Was wird gefördert und was wird benötigt?
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.
Man benötigt: Vor Ticketziehung ist eine gültige Netzzusage (auch für Erweiterungen) oder das Bekanntgabeschreiben des Zählpunktes erforderlich. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht möglich.
Stromspeichererweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderung.
https://www.eag-abwicklungsstelle.at/foerderkalender
TERMINE:
April – BEGINN : 23. April 2025 um 17:00 Uhr
ENDE: 08. Mai 2025 um 23:59 Uhr
Juni – BEGINN: 23. Juni 2025 um 17:00 Uhr
ENDE: 07. Juli 2025 um 23:59 Uhr
Oktober– BEGINN: 8. Oktober 2025 um 17:00 Uhr
ENDE: 22. Oktober 2025 um 23: 59 Uhr
Fördersätze Photovoltaik
Kategorie A (0,01-10kWp) 160 €/kWp
Kategorie B (> 10 – 20kWp) 150 €/kWp
Kategorie C (> 20 – 100kWp) max. 140 €/kWp*
Kategorie D (> 100 – 1000kWp) max. 130 €/kWp*
Kategorie C-D: *Maximaler Fördersatz ist vorgegeben; zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp (bis zum max. Fördersatz).
Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“)
Bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Fördersätze Speicher
Stromspeicher 150 €/kWh Fixer Fördersatz, Reihung ist zwingend an einzureichende PV-Anlage gekoppelt.
Andere Förderungen, die für Sie auch infrage kommen könnten:
Marktprämie für die Einspeisung: https://marasolar.at/marktpraemie-fuer-eingespeisten-pv-strom/