Stromspeicher-Förderung des Landes OÖ bis 30.06.26

Die große Nachfrage zeigt, wie wichtig die Speicherförderung für viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher ist.

Die verfügbaren Fördermittel sind fast ausgeschöpft. Anträge mit Rechnungen können daher bis einschließlich 30.06.2026 für Anlagen gestellt werden. Alle fristgerecht eingereichten Projekte werden geprüft und bewertet.

Bitte beachten Sie, dass Rechnungen für Leistungen von Stromspeicheranlagen, die nach dem Ende der Aktion bzw. mit Auslaufen der verfügbaren Fördermittel erfolgt sind, leider nicht mehr angenommen werden können.

 

Nachrüstung von systemdienlichen Solarstromspeichern in Oberösterreich

Mit diesem Sonderförderprogramm wird die Nachrüstung von Stromspeichern bei bestehenden Photovoltaikanlagen unterstützt. Ziel ist es, den Eigenverbrauch zu erhöhen und die Anlagen zukunftsfit sowie systemdienlich zu betreiben.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen, Gemeinden und Vereine (gem. Vereinsgesetz 2002) in Oberösterreich, die einen neuen Stromspeicher zu einer vor dem 01.01.2026 netzgekoppelten PV-Anlage errichten.
🚫 Nicht förderfähig: Betriebe/Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit.

Was wird gefördert?

  • Neue stationäre Lithium- oder Natriumionen-Speicher
  • Lastmanagementsysteme
  • Montage
  • Steuer- und Regeleinrichtungen (keine Wechselrichter)
  •  Pro Standort/PV-Anlage ist ein Speicher förderfähig.
    👉 Keine Förderung für Erweiterungen bestehender Speicher, Eigenbauten, gebrauchte Systeme, Plug-and-Play-Lösungen (Schuko), Blei-Säure-Batterien oder Anlagen ohne Netzanschluss.

Speichergröße:
Empfohlen ca. 1,5 kWh pro kWp PV-Leistung (mind. 0,5 kWh/kWp).
Gefördert werden max. 15 kWh (auch wenn größer gebaut wird).

Förderhöhe:

  • 150 € pro kWh Nennkapazität
  • 40 % der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten
  • Förderobergrenze bei 15 kWh

Förderfähige Kosten:
Batteriespeicher inkl. Module & BMS, Elektroinstallationsarbeiten, Steuer- & Sicherheitseinrichtungen, Mess- & Kommunikationstechnik, Inbetriebnahme.

Nicht förderfähig: PV-Anlage selbst, nicht unmittelbar speicherbezogene Umbauten, Wartung, Service oder Finanzierungskosten

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