Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe

Förderung für Ihren Bauernhof

Förderungsanträge können von Bewirtschafter/innen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit LFBIS-Betriebsnummer gestellt werden.

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeichern mit Notstromfunktion oder die Nachrüstung von Stromspeichern.

Anbei der direkte Link:
Klima-und Energiefonds

Die Förderobergrenze für Stromspeicher beträgt 50 kWh nutzbare Speicherkapazität. Eine Mindest­größe von 4 kWh nutzbare Speicherkapazität sowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp der bestehenden Photovoltaikanlage sind er­forderlich. Bei Photovoltaikanlagen größer 100 kWp entfällt die Bedingung von 0,5 kWh/kWp.

PV Anlage: 

0,01-10 kWp          285€/kWp

>10 kWp-20kWp    250€/kWp

>20 kWp-50kWp   137,20 €/kWp

Speicher:

bis 50 kWh 200€/kwh

Notstrom:

850€ 

Wichtig: Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung

Anbei noch der Link zum Leitfaden:

Leitfaden

Andere Förderungen, die für Sie auch infrage kommen könnten:

Marktprämie für die Einspeisung: https://marasolar.at/marktpraemie-fuer-eingespeisten-pv-strom/

Stromspeicher Förderung: https://marasolar.at/news/stromspeicher/

Investitionszuschüsse für PV Anlagen: https://marasolar.at/investitionszuschuss-fuer-pv-anlagen-und-stromspeicher/

Sie sind sich unsicher welche Förderungen zu Ihnen passen? Wir helfen Ihnen durch den Förderdschungel! 

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