Keine Steuer mehr auf PV-Anlagen und Speicher

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PV-Anlagen und Speicher steuerfrei kaufen – die neue Förderung für 2024 und 2025

wir haben großartige Neuigkeiten im Bereich der Photovoltaik (PV) zu verkünden! Die österreichische Regierung hat kürzlich ein wegweisendes Konjunkturpaket vorgestellt, das die Förderung erneuerbarer Energien und Sanierungsmaßnahmen in den Fokus rückt.

Warum gibt es Änderungen im System für PV-Anlagen?

Das anhaltend hohe Interesse an Photovoltaik hat zu einem Rekordjahr 2023 geführt, mit über 120.000 Privatpersonen, die in den ersten drei Förderaufrufen Zusagen für ihre PV-Anlagen erhalten haben. Um diesen Trend weiter anzufeuern, wird das bisherige Fördersystem, das mit aufwendigen Anträgen verbunden war, nun vereinfacht.

Was ändert sich ab 2024?

Ab dem 1. Jänner 2024 wird der Kauf von PV-Modulen bis 35 kWp, Zubehör, Speichern und Installationen für Privatpersonen von der Umsatzsteuer befreit. Das entspricht einer Ersparnis von rund 16,67% auf den Bruttopreis. Diese Steuerbefreiung macht mühsame Förderanträge überflüssig. Stattdessen können Sie Ihre PV-Anlage einfach erwerben und automatisch von der Steuerbefreiung profitieren.

Für Unternehmen ändert sich nichts. Sie können weiterhin Förderanträge bei der EAG-Abwicklungsstelle OeMAG stellen.

Ab wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

Die geplanten Änderungen werden ab dem 1. Jänner 2024 wirksam und gelten für die Jahre 2024 und 2025.

Welche Regelungen gelten für Privatpersonen mit bestehenden Förderzusagen?

Wenn Sie bereits eine Förderzusage haben, können Sie Ihre PV-Anlage wie geplant in Betrieb nehmen und erhalten weiterhin die genehmigte Förderung. Eine Doppelförderung durch Inanspruchnahme von Investitionsförderung und Umsatzsteuersenkung ist jedoch nicht vorgesehen. Zögern Sie also nicht und starten Sie die Errichtung Ihrer Anlage.

Welche Regelungen gelten für Unternehmen?

Für Unternehmen ändert sich nichts. Sie können weiterhin Förderanträge bei den kommenden Förderaufrufen der OeMAG stellen, ganz unabhängig von der Anlagengröße.

Bei steuerrechtlichen Fragen zur geplanten Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen können Sie sich an das Bundesministerium für Finanzen wenden (Telefon: 050 233 765). Das Servicebüro des Klimaschutzministeriums steht Ihnen weiterhin für Fragen zur bisherigen Förderung zur Verfügung (E-Mail: servicebuero@bmk.gv.at, Telefon: +43 (0) 800 21 53 59).

Diese Änderungen bedeuten eine enorme Verwaltungserleichterung für den Erwerb einer Photovoltaikanlage in Österreich. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich auszahlt, mit der Errichtung Ihrer Anlage zu warten, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um Photovoltaik und Co.

Ihr marasolar Team

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