Stromspeicher-Förderung des Landes OÖ

NEU ab 1.3.2026: Nachrüstung von systemdienlichen Solarstromspeichern in Oberösterreich

Mit diesem Sonderförderprogramm wird die Nachrüstung von Stromspeichern bei bestehenden Photovoltaikanlagen unterstützt. Ziel ist es, den Eigenverbrauch zu erhöhen und die Anlagen zukunftsfit sowie systemdienlich zu betreiben.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen, Gemeinden und Vereine (gem. Vereinsgesetz 2002) in Oberösterreich, die einen neuen Stromspeicher zu einer vor dem 01.01.2026 netzgekoppelten PV-Anlage errichten.
🚫 Nicht förderfähig: Betriebe/Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit.

Was wird gefördert?

  • Neue stationäre Lithium- oder Natriumionen-Speicher
  • Lastmanagementsysteme
  • Montage
  • Steuer- und Regeleinrichtungen (keine Wechselrichter)
  •  Pro Standort/PV-Anlage ist ein Speicher förderfähig.
    👉 Keine Förderung für Erweiterungen bestehender Speicher, Eigenbauten, gebrauchte Systeme, Plug-and-Play-Lösungen (Schuko), Blei-Säure-Batterien oder Anlagen ohne Netzanschluss.

Speichergröße:
Empfohlen ca. 1,5 kWh pro kWp PV-Leistung (mind. 0,5 kWh/kWp).
Gefördert werden max. 15 kWh (auch wenn größer gebaut wird).

Förderhöhe:

  • 150 € pro kWh Nennkapazität
  • 40 % der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten
  • Förderobergrenze bei 15 kWh

Förderfähige Kosten:
Batteriespeicher inkl. Module & BMS, Elektroinstallationsarbeiten, Steuer- & Sicherheitseinrichtungen, Mess- & Kommunikationstechnik, Inbetriebnahme.

Nicht förderfähig: PV-Anlage selbst, nicht unmittelbar speicherbezogene Umbauten, Wartung, Service oder Finanzierungskosten.

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