Stromspeicher-Förderung von der KPC:
Ab 10.04.24 gibt es eine neue Stromspeicher-Förderung von der KPC
Antragstellung möglich unter folgenden Links:
Private: https://www.meinefoerderung.at/webforms/speicherp24
Betriebe: https://www.meinefoerderung.at/webforms/speicherb24
Im Rahmen dieser Förderungsaktion wird die Errichtung von Stromspeicheranlagen bei bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen gefördert.
Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel eingebracht werden.
Das Budget ist für 2024 mit 35 Mio. Euro dotiert.
Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Monaten der Antrag gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Stromspeicher-Anlage erst nach erfolgreicher Registrierung bestellt werden kann. Anlagen, die vor Registrierung bestellt und/oder errichtet wurden, sind nicht förderbar.
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen.
Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Schulen etc. um eine Förderung ansuchen.
Land-/ForstwirtInnen müssen im Rahmen der Antragstellung bekanntgeben in welcher Branche sie tätig sind.
Zur Auswahl stehen folgenden Branchen: „Landwirtschaft und Jagd“, „Forstwirtschaft und Holzeinschlag“, „Fischerei und Aquakultur“ oder „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“.
Was wird gefördert?
Der Klima- und Energiefonds fördert:
• neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh,
• die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.
Gefördert werden Anlagen, die:
• -in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
• -eine Mindestgröße von 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität sowie mind. 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp haben
• -mindestens 10 Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem Betrieb bleiben
-Pro Standort kann nur für eine Stromspeicher-Anlage im Rahmen dieser Förderaktion angesucht werden.
-Weiters kann auch pro Stromspeicher- Anlage nur ein Förderantrag gestellt werden.
Wieviel wird gefördert?
Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer
Speicherkapazität.
Die Stromspeicheranlagen können auch größer gebaut werden, wobei die Förderung nur bis zu den angegebenen Grenzen erfolgt.
Gemäß Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland i.d.g.F. beträgt die Förderung unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen maximal 30 % der anerkennbaren Investitionskosten. Diese maximale Förderung wird dabei für Privatpersonen auf Basis der anerkennbaren Bruttokosten (inkl. USt.) berechnet, bei Betrieben/juristischen Personen wird diese Berechnung auf Basis der Nettokosten vorgenommen.