neue Stromspeicherförderung der KPC


Ab sofort eine neue Stromspeicher-Förderung von der KPC.

Antragstellung möglich unter folgenden Links:
Private https://www.meinefoerderung.at/webforms/speicherp22

Betriebe https://www.meinefoerderung.at/webforms/speicherb22

Im Rahmen dieser Förderungsaktion wird die Errichtung von Stromspeicheranlagen bei bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen gefördert.
Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel eingebracht werden.
Das Budget ist für 2023 mit 15 Mio. Euro dotiert.
Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Monaten der Antrag gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Stromspeicher-Anlage erst nach erfolgreicher Registrierung bestellt werden kann. Anlagen, die vor Registrierung bestellt und/oder errichtet wurden, sind nicht förderbar.

Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen.
Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. um eine Förderung ansuchen.

Was wird gefördert?
Der Klima- und Energiefonds fördert:
• neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh,
• die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.

Gefördert werden Anlagen, die:
• -in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
• -eine Mindestgröße von 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität sowie mind. 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp haben
• -mindestens 10 Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem Betrieb bleiben
-Pro Standort kann nur für eine Stromspeicher-Anlage im Rahmen dieser Förderaktion angesucht werden.
Weiters kann auch pro Stromspeicher- Anlage nur ein Förderantrag gestellt werden.
Wieviel wird gefördert?
Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer
Speicherkapazität.

Die Stromspeicheranlagen können auch größer gebaut
werden, wobei die Förderung nur bis zu den angegebenen Grenzen erfolgt.
Gemäß Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung
im Inland i.d.g.F. beträgt die Förderung unabhängig von
den angegebenen Pauschalsätzen maximal 30 % der
anerkennbaren Investitionskosten. Diese maximale
Förderung wird dabei für Privatpersonen auf Basis der
anerkennbaren Bruttokosten (inkl. USt.) berechnet, bei
Betrieben/juristischen Personen wird diese Berechnung
auf Basis der Nettokosten vorgenommen.

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