Energieunabhängigkeit für deinen Bauernhof: Eine sichere Versorgungslösung- die Förderung

In den weiten Weiten des ländlichen Lebens, wo die Natur den Takt vorgibt, ist eine zuverlässige Energieversorgung von größter Bedeutung. Gerade für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist die Gewinnung erneuerbarer Energie ein Schritt in Richtung Zukunftssicherheit. Doch wie kann man die Energieversorgung in entlegenen Regionen sicherstellen? Hier kommen wir ins Spiel – marasolar begleitet Sie auf dem Weg zu Ihrer unabhängigen Energiequelle.

Förderung für Ihren Hof: Eine sichere Zukunft durch Förderhinweise

Wir stehen an der Seite von Bewirtschafter/innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit LFBIS-Betriebsnummer, die Förderungsanträge stellen möchten. Unser Fokus liegt auf der Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeichern, die eine Notstromfunktion haben, oder auf der Nachrüstung von Stromspeichern. Den direkten Link zum Klima- und Energiefonds finden Sie bei uns, um Schritt für Schritt Ihre Anfrage für eine Förderung für Ihren energieautarken Bauernhof einzureichen.

Kräftige Unterstützung für nachhaltige Energie: Unsere Förderhinweise im Überblick

Unsere Informationen beinhalten Fördermöglichkeiten und Hinweise zu den Voraussetzungen. Beispielsweise liegt die Förderobergrenze für Stromspeicher bei 50 kWh nutzbarer Speicherkapazität. Dabei ist eine Mindestgröße von 4 kWh nutzbarer Speicherkapazität sowie mindestens 0,5 kWh nutzbarer Speicherkapazität pro kWp der bestehenden Photovoltaikanlage erforderlich. Bei Photovoltaikanlagen größer als 100 kWp entfällt die Bedingung von 0,5 kWh/kWp. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess, um sicherzustellen, dass Sie alle Vorteile der Förderung für Ihren Hof ausschöpfen können.

Förderung für Ihren Bauernhof

Förderungsanträge können von Bewirtschafter/innen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit LFBIS-Betriebsnummer gestellt werden.

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeichern mit Notstromfunktion oder die Nachrüstung von Stromspeichern.

Anbei der direkte Link:
Klima-und Energiefonds

Die Förderobergrenze für Stromspeicher beträgt 50 kWh nutzbare Speicherkapazität. Eine Mindest­größe von 4 kWh nutzbare Speicherkapazität sowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp der bestehenden Photovoltaikanlage sind er­forderlich. Bei Photovoltaikanlagen größer 100 kWp entfällt die Bedingung von 0,5 kWh/kWp.

PV Anlage: 

0,01-10 kWp          285€/kWp

>10 kWp-20kWp    250€/kWp

>20 kWp-50kWp   137,20 €/kWp

Speicher:

bis 50 kWh 200€/kwh

Notstrom:

850€ 

Wichtig: Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung

Anbei noch der Link zum Leitfaden:

Leitfaden

Andere Förderungen, die für Sie auch infrage kommen könnten:

Marktprämie für die Einspeisung: https://marasolar.at/marktpraemie-fuer-eingespeisten-pv-strom/

Stromspeicher Förderung: https://marasolar.at/news/stromspeicher/

Investitionszuschüsse für PV Anlagen: https://marasolar.at/investitionszuschuss-fuer-pv-anlagen-und-stromspeicher/

Gemeinsam auf dem Weg zur Energieautarkie: Ihr Partner marasolar

Sie sind sich unsicher welche Förderungen zu Ihnen passen? Wir helfen Ihnen durch den Förderdschungel

Sind Sie sich unsicher, welche Förderungen am besten zu Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb passen? Kein Grund zur Sorge, denn der Förderdschungel kann mitunter undurchsichtig sein. Doch wir sind hier, um Klarheit zu schaffen. Entdecken Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die wir Ihnen bieten können, um Ihre Vision einer nachhaltigen Energiezukunft für Ihren Bauernhof Realität werden zu lassen. Von der Marktprämie für die Einspeisung bis zur Stromspeicher-Förderung – gemeinsam meistern wir den Weg durch den Förderdschungel.

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