Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Stromspeicher: Ihre nachhaltige Energiezukunft
Die Energiewende ist keine bloße Idee, sondern eine greifbare Realität, die wir aktiv mitgestalten können. Mit den Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher eröffnen sich Ihnen herausragende Gelegenheiten, nachhaltige Energieerzeugung zu unterstützen und dabei von attraktiven Fördermaßnahmen zu profitieren.
Ihre Wege zur Förderung: Photovoltaik und Stromspeicher
Die Investitionsförderung im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) setzt klare Prioritäten: Sie umfasst die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und den begleitenden Einsatz von Stromspeichern. Doch wie gelangen Sie zu diesen förderwürdigen Möglichkeiten und welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Voraussetzungen und Förderungszeiträume
Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, sollten Sie über eine gültige Netzzusage oder das Bekanntgabeschreiben Ihres Zählpunktes verfügen. Beachten Sie bitte, dass eine separate Förderung allein für den Stromspeicher nicht länger vorgesehen ist. Die Förderzeiträume sind eindeutig festgelegt:
- März: Erster Fördercall, vom 23.3. bis zum 6.4.2023
- Juni: Zweiter Fördercall, vom 14.6. bis zum 28.6.2023
- August: Dritter Fördercall, vom 23.8. bis zum 6.9.2023 (exklusiv für Kategorie A und B)
- Oktober: Vierter Call, vom 9.10. bis zum 23.10.2023
Transparenz bei den Fördersätzen für Photovoltaik und Speicher
Die Höhe der Förderung variiert je nach Leistungskategorie Ihrer Photovoltaikanlage:
- Kategorie A (0,01-10 kWp): 285 €/kWp
- Kategorie B (> 10 – 20 kWp): 250 €/kWp
- Kategorie C (> 20 – 100 kWp): 160 €/kWp*
- Kategorie D (> 100 – 1000 kWp): 140 €/kWp*
- Kategorie C-D: *Der maximale Fördersatz ist vorgegeben, eine zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp ist bis zur Obergrenze des Fördersatzes erforderlich.
Die Förderung von Stromspeichern beträgt pauschal 200 €/kWh. Die Zuteilung erfolgt abhängig von Ihrer eingereichten PV-Anlage.
Vereinfachter Weg für Privatpersonen
Für Privatpersonen mit einer Aufdachanlage bis zu 20 kWp wird der Weg zur Förderung noch einfacher. Sollten Sie im Rahmen des EAG nicht berücksichtigt werden, werden Ihre Daten automatisch an die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.
Weiter Infos dazu auf:
EAG Abwicklungsstelle genaue Info
Anbei ein Link zum Förderkalender der ständig aktualisiert wird.
Andere Förderungen, die für Sie auch infrage kommen könnten:
Marktprämie für die Einspeisung: https://marasolar.at/marktpraemie-fuer-eingespeisten-pv-strom/
energieautarker Bauernhof: https://marasolar.at/energieautarke-bauernhoefe/
Stromspeicherförderung: https://marasolar.at/news/stromspeicher/
Gemeinsam den Förderdschungel durchdringen
Die Vielfalt der Förderungen kann verwirrend sein, aber keine Sorge – marasolar steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Entdecken Sie Ihre individuelle Energiezukunft und ergreifen Sie die Chancen der Förderung.