Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Stromspeicher: Ihre nachhaltige Energiezukunft

Die Energiewende ist keine bloße Idee, sondern eine greifbare Realität, die wir aktiv mitgestalten können. Mit den Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher eröffnen sich Ihnen herausragende Gelegenheiten, nachhaltige Energieerzeugung zu unterstützen und dabei von attraktiven Fördermaßnahmen zu profitieren.

Ihre Wege zur Förderung: Photovoltaik und Stromspeicher

Die Investitionsförderung im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) setzt klare Prioritäten: Sie umfasst die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und den begleitenden Einsatz von Stromspeichern. Doch wie gelangen Sie zu diesen förderwürdigen Möglichkeiten und welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Die Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher wird für Investitionszuschüsse (gemäß EAG) wie folgt vergeben:
 

Was und wann wird gefördert und was wird benötigt?

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.
Man benötigt: Vor Ticketziehung ist eine gültige Netzzusage (auch für Erweiterungen) oder das Bekanntgabeschreiben des Zählpunktes erforderlich. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht mehr möglich.
Stromspeichererweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderung.

TERMINE:
April – BEGINN: 15. April 2024 um 17:00 Uhr
ENDE: 29. April 2024 um 23:59 Uhr
Juni – BEGINN: 12. Juni 2024 um 17:00 Uhr
ENDE: 26. Juni 2024 um 23:59 Uhr
Oktober– Beginn: 7. Oktober 2024 um 17:00 Uhr
ENDE: 21. Oktober 2024 um 23: 59 Uhr

Fördersätze Photovoltaik
Kategorie A (0,01-10kWp) :195 €/kWp
Kategorie B (> 10 – 20kWp) 185 €/kWp
Kategorie C (> 20 – 100kWp) 150 €/kWp*
Kategorie D (> 100 – 1000kWp) 140 €/kWp*

Kategorie C-D: *Maximaler Fördersatz ist vorgegeben; zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp (bis zum max. Fördersatz).
Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“)
Bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Fördersätze Speicher
Stromspeicher 200 €/kWh Fixer Fördersatz, Reihung ist zwingend an einzureichende PV-Anlage gekoppelt 

Weiter Infos dazu und zur Antragstellung auf:

https://www.eag-abwicklungsstelle.at/

Andere Förderungen, die für Sie auch infrage kommen könnten:

Marktprämie für die Einspeisunghttps://marasolar.at/marktpraemie-fuer-eingespeisten-pv-strom/

energieautarker Bauernhof: https://marasolar.at/energieautarke-bauernhoefe/

Stromspeicherförderung: https://marasolar.at/news/stromspeicher/

Sie sind sich unsicher welche Förderungen zu Ihnen passen? Wir helfen Ihnen durch den Förderdschungel

Gemeinsam den Förderdschungel durchdringen

Die Vielfalt der Förderungen kann verwirrend sein, aber keine Sorge – marasolar steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Entdecken Sie Ihre individuelle Energiezukunft und ergreifen Sie die Chancen der Förderung.

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